Anmelden
Hintergrund

Im eja stellen wir an verschiedenen Stellen klar definierte Anforderungen an unsere Arbeit. Auf dieser und den untergeordneten Seiten wollen wir unsere Arbeitsgrundlagen und Standards vorstellen. Neben den hier vorgestellten Standpunkten zur Jugendarbeit sind für uns weitere Arbeitsgrundlagen:


Grundsätze

Das Evangelische Jugendwerk Bezirk Aalen orientiert sich bei seiner Arbeit an folgenden Grundsätzen:

  • Glaube: den Glauben an Jesus Christus leben, hinterfragen und dazu einladen

  • Gemeinschaft: Gemeinschaft mit Toleranz, Inklusion und Wertschätzung ermöglichen

  • Unterstützung: junge Menschen befähigen, Gruppen begleiten und Gemeinden unterstützen

  • Veranstaltungen: Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten

  • Nachhaltigkeit: Nachhaltigkeit fördern und die Schöpfung bewahren


Standpunkte

Ich verpflichte mich, in meinem Handeln folgende Standpunkte des EJA umzusetzen:

  1. Ich schütze die mir anvertrauten Personen vor Schaden, Gefahren, Missbrauch und Gewalt.

  2. Ich werde alles dafür tun, um sexuelle Gewalt in Taten und Worten zu verhindern. Ich nehme in meiner Aufgabe als Mitarbeiter:in die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten. Meine Rolle nutze ich nicht für sexuelle Kontakte aus.

  3. Ich nehme die individuellen Grenzen und das persönliche Schamempfinden der Kinder, Jugendlichen und Mitarbeitenden wahr und ernst. Grenzüberschreitungen bei Angeboten und Aktivitäten spreche ich offen an und behandle sie verantwortungsvoll. 

  4. Wir laden zum Glauben an Jesus Christus ein, indem wir von ihm erzählen und unseren Glauben gemeinsam leben und feiern.

  5. Wir setzen uns mit unserem eigenen Glauben auseinander, werden sprachfähig und teilen diesen. Wir lehren und lernen gemeinsam in einer vertrauensvollen Umgebung.

  6. Ich toleriere jedes Individuum und erkenne alle Beteiligten als gleichwertige Teile der Gemeinschaft an. Dabei trete ich für einen respektvollen, wertschätzenden und inklusiven Umgang miteinander ein.

  7. Ich habe für alle Teilnehmenden und Mitarbeitenden ein offenes Ohr und nehme die mir geschilderten Probleme ernst. Ich berate Teilnehmende und Mitarbeitende im Rahmen dessen, was ich leisten kann und begleite sie nach Möglichkeit dabei, auch das Angebot anderer Anlaufstellen wahrzunehmen.

  8. Ich nehme Schwierigkeiten der anderen Mitarbeitenden wahr und unterstütze sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Ich arbeite daran, Teilnehmende zu befähigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und Gruppen zu leiten.

  9. Ich achte auf umweltbewusstes Handeln, beispielsweise hinsichtlich der Müllreduzierung und -entsorgung, sowie der Verwendung von verpackungsarmen, saisonalen und regionalen Lebensmitteln. Zudem hinterlasse ich die Natur, wie ich sie vorgefunden habe und gehe achtsam mit ihr und anderen Lebewesen um.

  10. Ich fördere die bewusste Wahrnehmung und den achtsamen Umgang mit der Schöpfung bei Teilnehmenden und Mitarbeitenden auf unseren Veranstaltungen.

Unterstützung, kompetente Hilfe und sensiblen Umgang mit meinen Anliegen bekomme ich bei der Freizeitleitung, beim Evangelischen Jugendwerk Bezirk Aalen und bei Beratungsstellen.


Rahmenbedingungen

Alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind für Kinder und Jugendliche, die unser Angebot wahrnehmen, ein Vorbild.

Deshalb halten wir uns nicht nur an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, sondern gehen darüber hinaus, um unserer besonderen Vorbildrolle gerecht zu werden.

Die Einhaltung der folgenden Verhaltensregeln ist daher eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme und Mitarbeit bei allen unseren Veranstaltungen.

Rauchen

Der Konsum von Tabakwaren birgt ein hohes Suchtrisiko. Raucher:innen sind daher dazu angehalten, ihren Konsum während unserer Veranstaltungen einzuschränken und haben dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche den Konsum von Tabakwaren nicht ohne weiteres miterleben können.

Auch in diesem Rahmen ist das Rauchen nur in dafür vorgesehenen Bereichen für Volljährige gestattet. „Raucherpausen“ gibt es nur in Zeiten ohne Programm, wenn dies der Gemeinschaft und dem Wohl anderer Personen nicht zuwiderläuft. Die Bereiche, in denen geraucht werden darf, sind von den rauchenden Personen ohne Aufforderung sauber zu halten; der entstandene Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

Alkohol

Alkohol ist bei uns ein Genussmittel und kein Rauschmittel.

Bei entgeltlich angebotenen Freizeitveranstaltungen, bei denen Teilnehmende unter 16 Jahren anwesend sind, gilt für alle Mitarbeitenden während der Durchführung ein generelles Alkoholverbot.

Ansonsten wird der verantwortungsbewusste Konsum von Bier, Wein und Sekt von uns geduldet, sofern die Leitung der Veranstaltung dem zustimmt und die konsumierende Person bereits 16 Jahre alt ist. In diesem Fall muss jederzeit eine von der Leitung festgelegte, ausreichende Zahl von Mitarbeitenden vollständig nüchtern sein.

Der Verzehr von hochprozentigen Alkoholika wird auf keiner unserer Veranstaltungen geduldet.

Umgang mit Medien

Jugendgefährdende Spiele und Filme haben eine gesetzlich festgelegte Alterskennzeichnung und werden nur im Rahmen dieser Empfehlung und in Abstimmung auf die Teilnehmenden eingesetzt.

Wir erleben während unserer Veranstaltungen Gemeinschaft mit anderen Teilnehmenden und Mitarbeitenden. Es ist daher auf unseren Veranstaltungen nicht erwünscht, sich mit eigenen digitalen Geräten zu befassen, soweit das der Gemeinschaft oder dem Veranstaltungsprogramm zuwiderlaufen würde. Wir lassen uns während Freizeitveranstaltungen auf die anderen Teilnehmenden und Mitarbeitenden ein und kommunizieren vorrangig mit diesen statt mit der Außenwelt.